Impressum & AGBs
Angaben gemäß § 5 TMG:
CanSpeak Sprachinstitut
C1/9
68159 Mannheim
Kontakt:
Telefon: +49 (0)151 23 29 57 47
E-Mail: canspeak@web.de
Steuernummer:
32223/38000
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Die Inhalte dieses Webprojektes wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Aber für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Webseite oder deren Gebrauch entstehen.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste für Unterricht.
2. Die Kursgebühr ist in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung fällig. Bei der Überweisung ist die Rechnungsnummer anzugeben.
3. Bei Nichtteilnahme am gebuchten Kurs, verspäteter Ankunft, vorzeitiger Abreise oder Abbruch eines Kurses sowie bei sonstigen Fehlzeiten (z.B. Krankheit) besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
Umbuchung
Eine Umbuchung der gebuchten Leistungen (z.B. Änderung des Kurstermins) ist in Ausnahmefällen zulässig und erfolgt in Absprache mit CanSpeak. Die Umbuchung ist kostenfrei.
Rücktritt
1. Der/die Kursteilnehmer/-in kann von der Buchung des Unterrichts gemäß nachfolgenden Bedingungen zurücktreten. Bei Rücktritt bis vier (4) Wochen vor Kursbeginn behält CanSpeak eine Verwaltungsgebühr von € 150,– ein;
2. Bei Rücktritt bis eine (1) Woche vor Kursbeginn behält ci 40% der Unterrichtsgebühr ein;
3. Bei Rücktritt bis einen (1) Tag vor Kursbeginn behält ci 50% der Unterrichtsgebühr ein;
Nach Kursbeginn behält CanSpeak 100% der Unterrichtsgebühr ein.
4. Von gebuchten Unterkunftsleistungen kann der/die Kursteilnehmer/-in bis vier (4) Wochen vor Kursbeginn kostenlos zurücktreten. Ein späterer Rücktritt ist ausgeschlossen.
5. Der Rücktritt ist schriftlich, auch per E-Mail, gegenüber CanSpeak an die in der Anmeldebestätigung genannten Kontaktadressen zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der in der Anmeldebestätigung genannten Kontaktadresse.
Kündigung (Vertrag mit nicht-visumspflichtigen Teilnehmern)
(1) Eine ordentliche Kündigung des Unterrichtsvertrags durch den Teilnehmer, der kein Visum/keine Aufenthaltsgenehmigung benötigt, ist bis zu 4 Wochen (30 Tage) vor Kursbeginn möglich. Bereits geleistete Vorauszahlungen des Teilnehmers werden abzüglich eventuell anfallender zusätzlicher Gebühren (wie z. B. Postkosten, Bankgebühren usw.) zurückerstattet. Erfolgt die Kündigung weniger als 4 Wochen (30 Tage) vor Kursbeginn, werden weder die Kursgebühren noch die Unterkunftskosten erstattet. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder wesentlich niedriger angefallen ist.
(2) Nach Beginn des Kurses ist die Kündigung des Kurses und der sonstigen Leistungen nicht möglich. Auch bei Nichtteilnahme am Kurs sind die vollen Kursgebühren zu zahlen.
(3) Die Stornierung weiterer gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Transfer Flughafen) ist bis 5 Werktage vor Leistungsbeginn in Textform möglich.
(4) Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
(5) Wird der Vertrag durch den Teilnehmer gekündigt, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst zu sein, so hat CanSpeak Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten und für die gem. Vertragslaufzeit bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit noch zu erbringenden Unterrichtsstunden und die bereits erbrachten Zusatzleistungen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder wesentlich niedriger angefallen ist.
Kündigung (Vertrag mit visumspflichtigen Teilnehmern)
(1) Der visumspflichtige Teilnehmer kann den Unterrichtsvertrag nur ordentlich kündigen, wenn ihm die zuständige Behörde das für die Einreise zur Teilnahme am Sprachkurs notwendige Visum nicht erteilt. Der visumspflichtige Teilnehmer teilt CanSpeak unverzüglich mit, wenn die Behörde die Erteilung des Visums an den Teilnehmer abgelehnt hat.
(2) Bei einer Mitteilung der Versagung des Visums werden dem visumspflichtigen Teilnehmer folgende Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt: administrative Kosten in Höhe von 150€ € und eventuell anfallender zusätzlicher Gebühren (wie z. B. Postkosten, Bankgebühren usw.)
(3) Bei einer Verschiebung der Ankunft auf Grund des vorerst nicht erteilten Visums, welches 4 Wochen (30 Tage) oder später vor geplanter Ankunft mitgeteilt wird, werden dem Teilnehmer folgende Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt: 150 Euro
(4) Nach Erteilung des Visums, nach Einreise und nach Kursbeginn bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines Visums für die Teilnahme am Sprachkurs ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(5) Nach Beginn des Kurses ist die Kündigung des Kurses und der sonstigen Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Auch bei Nichtteilnahme am Kurs sind die vollen Kursgebühren zu zahlen.
(6) Bei visumspflichtigen Teilnehmern behält sich CanSpeak zur Vermeidung des Missbrauchs der Einladungsschreiben von CanSpeak außerdem vor, die vorzeitige Beendigung des Kurses durch den visumspflichtigen Teilnehmer in Form der Kündigung und/oder Nichtteilnahme am Kurs an die zuständige Behörde zu melden.
(8) Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
(9) Beim Nichterreichen der im Einzelfall festgelegten Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen, die CanSpeak nicht zu vertreten hat (z.B. bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften) kann CanSpeak den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für hierfür nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten erstattet.
(10) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt vier.
(11) Findet ein Kurs mit weniger als 4 Teilnehmern nach Absprache mit den Kursteilnehmern statt, verringert sich die Anzahl der Unterrichtsstunden, so dass sich bei 3 Teilnehmern die angesetzte Anzahl der Unterrichtsstunden um 25% verringert, bei 2 Teilnehmern verringert sich die Anzahl um 50%.